Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die Ehe

Sie haben sich entschieden, kirchlich zu heiraten und fragen sich, wer eigentlich zuständig ist?

Welche Dokumente Sie benötigen und was eigentlich beim Traugespräch besprochen wird?

Hier finden sie Tipps für die Planung der kirchlichen Trauung! 

Welche Unterlagen benötigen wir?

Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigenstandsnachweis erbringen: Dabei handelt es sich bei katholische Getauften Partnern um einen aktuelle Taufschein, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen Katholiken kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, legen beim Geistlichen einen Ledigeneid ab.
Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit dem 01.01.2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt werden.

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 Grundsätzlich ist der Pfarrer der Wohnsitzpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall, dass Sie woanders heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer eine Überweisung aus. Allerdings müssen Sie sich dann selbst darum kümmern, an Ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der Sie traut.
In unserer Pfarrei st neben den Priestern auch Diakon Bernhard Stahl mit der Trauung beauftragt.
Wie und wann organisieren wir die Festlegung des Trautermins?
Bezüglich der Terminabsprachen für die Trauung sollte sich das Paar frühzeitig (rund 6-12 Monate vorher) an das Pfarrbüro wenden, damit der Wunschtermin realisiert werden kann. Treffen Sie erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Geistlichen verbindliche Absprachen mit Restaurant, Partyservice etc. Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, so dass eine langfristige Planung ratsam ist.

4-6 Monate vor der Eheschließung trifft sich der Geistliche mit Ihnen zu einem ersten Gespräch, in dem der Trauende Sie und ggf. auch die anderen Hochzeitspaare besser kennen lernen möchte, denn er möchte ja die Trauung später mit Ihnen zusammen und für Sie gestalten.
Der Geistliche wird mit Ihnen auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe sprechen. Dabei geht es um die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. Außerdem kommen mögliche Ehehindernisse wie zum Beispiel Verwandtschaft der Brautleute oder mangelndes Alter zur Sprache. In dem so genannten Ehevorbereitungsprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Daten u.a. für das Ehebuch der Gemeinde erfasst. In einem weiteren Gespräch wird dann gemeinsam der Gottesdienst vorbereitet.

Die Trauzeugen haben nach dem katholischen Kirchenrecht die Funktion, die Trauung im Zweifelsfall bezeugen zu können. Sie müssen nach staatsrechtlichem Verständnis über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.

Wie gestalten wir den Gottesdienst?

Selbstverständlich sollen und dürfen Sie als Brautpaar den Gottesdienst Ihrer Trauung mit gestalten. In einem zweiten Gespräch werden Sie sich dazu mit dem Geistlichen treffen.

  •  Der Traugottesdienst, sein Aufbau und sein innerer Sinn werden besprochen bzw. erarbeitet. Und dabei wird auch entschieden, welche Form des Gottesdienstes für Ihre Feier die richtige ist: Trauung im Wortgottesdienst oder Trauung in der Brautmesse. Das unterscheidende ist die Feier der Kommunion. Sie sollten sich als Brautpaar prüfen, wie wichtig in ihrem Leben die Eucharistie und die Feier der Messe ist. Ein konfessionsverschiedenes Paar feiert miteinander das, was verbindet: die Trauung im Wortgottesdienst.
  • Lieder, eine biblische Lesung aus dem Alten oder dem Neuen Testament;
    einen Text aus den  Evangelien   und weitere Gebete oder Texte, die Ihnen wichtig sind, können Sie gemeinsam aussuchen.
  • Es ist zu überlegen, ob jemand von den Hochzeitsgästen die Fürbitten übernehmen kann. Auch die Lesung kann ein Freund, eine Freundin im Gottesdienst vortragen.
  • Die Form des Trau versprechen, das Sie einander geben wird besprochen. Hier finden Sie nähere Informationen dazu und die entsprechenden Texte.
  • Persönliche Fragen können angesprochen werden.
  • Auch mehr technische Fragen stehen an, die Sie vorher klären können, z.B.

 

Wir freuen uns auf die gemeinsamen Absprachen dazu.
Eine Checkliste kann Ihnen diese Schritte erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ – Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Eheverständnis kann deshalb eine kirchliche gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden. Eine Wiederheirat ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich.
Es gibt allerdings Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob eventuell Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren  bestehen.
Im Falle einer vorherigen rein standesamtlich geschlossenen Ehe, die ein Ehepartner bereits vor der jetzt beabsichtigten eingegangen war, muss die kirchliche Nichtigkeit eigens festgestellt werden. Hierzu sind folgende Dokumente nötig: Scheidungsurkunde und Liste der gemeinsamen Wohnsitze während dieser Ehe.
Bitte melden Sie sich in diesem Falle möglichst umgehend im Pfarrbüro, um Ihre Situation kirchenrechtlich abzuklären.

Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner/die katholische Partnerin, dass er/sie seinem/ihrem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen/ihren Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die Ehe zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann
–  in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder
–  in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen.
Sprechen Sie offen miteinander über die Chancen und Aufgaben einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche gemeinsame Entscheidungen.

Eine katholische Eheschließung ist auch in diesem Fall möglich, – d.h. wenn einer der Partner zu einer anderen Religion gehört oder gar nicht getauft ist.
Der katholische Partner verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Der christliche Partner steht vor besonderen Herausforderungen, wenn das Ehepaar in einem nichtchristlichen Kulturkreis lebt.

Ansprechpartner:

Jörg Meyrer