Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler
Prävention in der Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler
FAQ zur Präventionsarbeit der Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wer muss an Präventionsschulungen teilnehmen?
„Alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten, werden zu Fragen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt geschult.
Alle anderen Beschäftigten im kirchlichen Dienst sind regelmäßig auf die Bedeutung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt hinzuweisen.“ Quelle: Präventionsordnung des Bistum Triers
Kurz gesagt: Die Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler verpflichtet alle Menschen (ehrenamtlich/hauptamtlich) an einer Präventionsschulung teilzunehmen.
An welcher Schulung muss ich teilnehmen - oder welche Schulungen gibt es?
- Basisschulung
- Zielgruppe: Alle Hauptamtlichen und/oder nebenamtlich Tätigen im Bistum Trier, die Kontakt zu Minderjährigen und hilfs- oder schutzbedürftigen Erwachsenen haben. (z.B.: Lehrer/in, Erzieher/in)
- Dauer: 6 Stunden
- Format: Tagesveranstaltung (präsent/digital)
- Ehrenamtsschulung
- Zielgruppe: In der Gemeinde ehrenamtlich tätige Personen, welche regelmäßigen bis häufigen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben. (z.B.: Katecheten, Ehrenamtliche in der Büchereiarbeit, Chorleiter/in)
- Dauer: 4 Stunden
- Format: E-Learning (Selbststudium) ca. 2 Stunden + Vertiefungsveranstaltung ca. 2,5-3 Stunden
- Leitungsschulung
- Zielgruppe: Alle Hauptamtlichen im Bistum Trier mit einer Leitungsverantwortung. (z.B.: Schulleiter/in, Kita-Leitung, Bereichsleitung)
- Dauer: 6 Stunden
- Format: Tagesveranstaltung (Präsenz/digital)
- Teilnahmevoraussetzung: Teilnahme an einer Basisschulung
- Multiplikatorenschulung
- Zielgruppe: Menschen, die für ihren Arbeitgeber in ihrer Einrichtung Präventionsschulungen durchführen wollen bzw. sollen.
- Dauer: 64 Stunden (4 Module à 2 Tage)
- Format: Präsenzveranstaltung
- Voraussetzung: Empfehlung durch den Arbeitgeber
"Ich arbeite nicht mit Kinder und Jugendlichen" - Warum muss ich trotzdem an einer Schulung teilnehmen?
Auch wenn Ihre Arbeit nicht direkt mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt steht, ist eine Präventionsschulung dennoch von großer Bedeutung. Diese Schulungen zielen darauf ab, ein Bewusstsein für mögliche Risiken und Gefahren im Umgang mit Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Menschen zu schärfen und präventive Maßnahmen zu vermitteln.
Indem Sie an einer Präventionsschulung teilnehmen, zeigen Sie Ihr Engagement für den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen und Menschen allgemein, selbst wenn Ihre tägliche Arbeit nicht unmittelbar mit ihnen zu tun hat. Sie tragen dazu bei, eine sichere Umgebung für junge Menschen zu schaffen und das Risiko von Missbrauch, Vernachlässigung oder anderen Formen von Gefährdung zu minimieren.
Darüber hinaus verpflichtet die Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler alle Mitarbeitenden (hauptamtlich/ehrenamtlich) an Präventionsschulungen teilzunehmen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um potenzielle Risiken zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Insgesamt dient eine Präventionsschulung nicht nur dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, sondern auch Ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Es ist eine Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten und trägt dazu bei, eine positive und vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen.
Welches Bewusstsein wollen wir in der Pfarrei mit diesen Schulungen setzen?
Eine Präventionsschulung zielt darauf ab, ein Bewusstsein für verschiedene Aspekte der Prävention zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- sowie hilfebedürftigen Erwachsenen. Hier sind einige wichtige Bewusstseinsziele, die mit einer solchen Schulung erreicht werden sollen:
Sensibilisierung für potenzielle Risiken: Die Schulung soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die verschiedenen Formen von Missbrauch, Vernachlässigung und anderen Gefahren sensibilisieren, denen Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene ausgesetzt sein können. Dies umfasst physische, emotionale und sexuelle Misshandlung sowie Vernachlässigung und Ausbeutung.
Erkennung von Warnzeichen: Ein wichtiger Bestandteil der Schulung ist die Vermittlung von Wissen über die Warnsignale, die auf möglichen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen können. Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, diese Anzeichen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Stärkung von Schutzmaßnahmen: Die Schulung vermittelt konkrete Strategien und Maßnahmen, um Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor potenziellen Gefahren zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Förderung eines sicheren Umfelds, die Festlegung von Grenzen und Regeln sowie die Entwicklung von angemessenen Kommunikations- und Interventionsstrategien.
Förderung von Verantwortung und Handlungsbereitschaft: Durch die Schulung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermutigt, eine aktive Rolle im Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu übernehmen. Sie werden ermutigt, Bedenken zu äußern, Verdachtsfälle zu melden und angemessen auf potenzielle Risiken zu reagieren, um das Wohlergehen aller Schutzbedürftigen zu gewährleisten.
Aufbau eines Kultur des Vertrauens und der Transparenz: Eine Präventionsschulung trägt dazu bei, eine Kultur des offenen Dialogs, des Vertrauens und der Transparenz zu fördern, in der alle Beteiligten sich sicher fühlen können, potenzielle Bedenken anzusprechen und angemessen darauf zu reagieren, ohne Angst vor negativen Konsequenzen.
Insgesamt geht es bei einer Präventionsschulung darum, ein Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen zu schaffen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen, aktiv zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Schutzbedürftigen beizutragen.
Gibt es Ausnahmen?
Diejenigen, die eine JULEICA Schulung absolviert haben oder als Gruppenleiter/in unsere Ferienfreizeiten begleiten, haben bereits eine ausreichende Schulung erhalten und müssen zunächst nicht erneut an einer Schulung teilnehmen. Allerdings muss die Schulung in einem gewissen Abstand aufgefrischt werden.